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IHK-Gesetz: 60 Jahre vorläufig

Heute flattert einmal mehr ein IHK-Beitragsbescheid ins Haus. Diesmal werde ich zivilen Ungehorsam an den Tag legen und dieses Schreiben an die IHK verschicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom 24.02.2016 haben Sie uns einen Beitragsbescheid zukommen lassen. Als rechtliche Grundlage nennen Sie das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956“.

Da dieses Gesetz seit nunmehr 60 Jahren nur „vorläufig“ ist, beantragen wir bis zu einer endgültigen Regelung die Stundung der aktuell und zukünftig geforderten Beiträge. Da der Rundfunk neulich davon berichtete, dass die IHK beabsichtigt Überschüsse abzubauen, sollte es Ihnen nicht schwer fallen unserem Antrag statt zu geben.

Wir verbleiben,
mit freundlichen Grüßen

Versuch macht kluch und ich bin wirklich auf die Antwort gespannt.

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