Eine kleine aber essentielle Änderung am Luftverkehrsgesetz ist vor dem Hintergrund der Affäre Wulff beinahe völlig untergegangen: Der Einsatz von Drohnen in Deutschland ist vom Bundestag legitimiert worden. Damit wäre es denkbar, dass Polizei, Geheimdienste und andere Sicherheitsorgane zukünftig mit Drohnen statt mit Streifenwagen ausrücken. Und wie die WAZ berichtet wurden Drohnen bereits in NRW und Sachsen zur Überwachung von Fussballspielen eingesetzt, der Innenminister von Niedersachsen liess mit Drohnen einen Protest gegen Castortransporte ausspionieren. Technikexperten sprechen bei dieser Überwachungstechnik glückseelig von einem „Markt der Zukunft“, Rechtsexperten hingegen sehen die Persönlichkeitsrechte in Gefahr – eine Drohne mit anständiger Optik könnte dazu dienen Frau Merkel nahezu unbemerkt beim Nackt-Sonnenbaden in ihrem uneinsehbaren Garten zu beobachten. Nach der ständig aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung und der aufgeflogenen Komplettüberwachung der Kommunikation durch Geheimdienste nun also eine gesetzliche Grundlage für Drohnen-Einsätze jeglicher Art. Vielleicht sollte man langsam darüber nachdenken die deutsche Nationalhymne an die Realität anzupassen . Statt „Einigkeit und Recht und Freiheit“ sollte es besser heissen „Einigkeit und Recht und Sicherheit“.
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