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GEMA never wanna die

Legal erworbene Musik - trotz GEMA!„I never wanna die“ Wer kennt das nicht – eine einzelne Textzeile aus einem Lied geht einem nicht mehr aus dem Kopf. „I never wanna die“ Irgendwo aufgeschnappt und in die Synapsen gebrannt. Ich muss diesen Track haben, also mache ich mich im Web auf die Suche, füttere eine Suchmaschine mit allem, was ich weiss: „I never wanna die“! Zur Antwort auf meine Suche bekomme ich einen Songtext von den Foo Fighters. Walk heisst deren Titel, aber ist es auch wirklich der gesuchte Song? Ich stosse auf die Adresse http://walk.foofighters.com/ – die Band hat das Video also auf ihrer Webseite veröffentlich. Gleich werde ich wissen, ob es tatsächlich der hammerharte Track ist, der mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Die Ernüchterung folgt sofort, auf der Bandwebseite ist das Musikvideo von youtube eingebunden. Statt harter Gitarrenriffs erscheint jetzt im Videoplayer

Leider ist dieses Video, das Musik von SME beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“

Ah, ja… die GEMA lässt also mal wieder nicht zu, dass ich mir das auf der offiziellen Bandwebseite veröffentlichte Video ansehen kann. Wie gut, dass es das Firefox-Addon FoxyProxy gibt. Das und ein Server aus Ungarn helfen mir dabei, das Video dennoch zu sehen. Walk von den Foo Fighters ist tatsächlich der Song, den ich gesucht habe. Kurz darauf habe ich die mp3 auch schon heruntergeladen – ganz legal, für 1,29 Euro in einem bekannten Musikstore erstanden, wie so häufig.

Die GEMA soll Künstlern eigentlich dabei helfen, Geld mit ihren Werken zu verdienen. In diesem Fall hat sie aber im Gegensatz dazu beinahe dafür gesorgt, dass die Band den Titel NICHT an mich verkaufen kann. Es ist schon lange bekannt, dass das komplette Urheberrecht reformiert werden muss. Durch das Internet bieten sich gerade der Musikindustrie Vertriebs-Möglichkeiten, die von den gesetzlichen Regelungen des letzten Jahrtausends überhaupt gar nicht erfasst werden konnten.

Bestes Beispiel: Im Jahr 2002 hörte ich morgens um 4:00 die Combo „Northern Lite“ live auf einer Party und war hypnotisiert von ihrem Sound. Die Band war seinerzeit ein echter Geheimtipp und so unbekannt, dass das Web nichts, aber auch gar nichts ausspuckte. Also versuchte ich mein Glück auf einer Filesharing-Plattform. Dort fand ich tatsächlich zwei Livesets und ein Album names „Northern Light“. Letzteres war eigentlich ein Fehlgriff, denn es handelte sich um den Titel eines Albums der EBM-Truppe „Covenant“. Beim ersten Hören dieses Zufallsfunds war mir sofort klar: „Hey, das ist genau MEIN Sound!“. Von Covenant stehen heute sieben Alben, eine DVD und eine Vinyl in meinem Regal. Von Northern Lite besitze ich eine CD und zwei Vinyls. Wenn es nach der GEMA ginge, hätte vermutlich weder die eine noch die andere Band einen neuen Fan hin zu gewonnen. Es wird also wirklich höchste Zeit, dass die 1933 ins Leben gerufene, staatlich legitimierte und seit 80 Jahren Verbraucher terrorisierende „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ von der Politik an die modernen Gegebenheiten angepasst wird!

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