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Kaffeeduft im Grundbuchamt: Relax!

Meine Frau Anna wartet seit Oktober bzw. Dezember auf eine Grundbuchänderung. Es ist März und heute reicht es mir: Jawohl, ich rufe das Amtsgericht an um mal höflich beim Grundbuchamt nach zu fragen, wie lange solche Angelegenheit denn in der Regel wohl dauern.

Die Durchwahl von der Webseite des Amtsgerichts ist schon seit drei Jahren nicht mehr richtig. Der Herr am Telefon klagt mir sein Leid: Ständig muss er für das Grundbuchamt ans Telefon gehen. Eine simple Webseite mit Telefondurchwahlen könnte man einfach mal aktualisieren, denke ich so bei mir. Jedenfalls soll ich in der Zentrale anrufen und mich von dort richtig verbinden lassen. Gesagt, getant.

„Eine Regel gibt es dafür nicht, nennen Sie mir mal die Blattnummer.“ patzt die Dame am Telefon mich an. Sie schaut nach dem Vorgang und wird schnell fündig. „Ach, die Änderung ist schon am 08. bzw. 09. Februar erfolgt, nur die Mitteilung wurde noch nicht versandt.“

Bitte, was? Die Änderung ist schon vor gut einem Monat erfolgt aber man hält es einfach nicht für nötig, die entsprechende Mitteilung zu verschicken? Was ist das bitte für eine Arbeitsmoral?

Kein Witz: Schon als wir im September persönlich bei diesem Amtsgericht vorstellig wurden um Einsicht in das Grundbuch zu nehmen haben wir die Damen massiv beim Kaffeetrinken gestört. Das war uns sehr unangenehm denn man will als unbescholtener Bürger schließlich nicht negativ bei einer Behörde auffallen und als Störfaktor klassifiziert werden.

An Grundbuchsachen hängt in der Regel immer auch ein finanzieller Rattenschwanz. Aber was ist schon ein Kalendermonat in einer deutschen Amtsstube? Der Kaffee ist fertig… Hilde, kommst du rüber?

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