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Urheber-Zwangsabgabe auf deutsche Drucker

Gestern war wieder ein schwarzer Tag für die Portemonnaies deutscher Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort einen Raubkassierer-Freischein erhält und eine Urheberrechtsabgabe auf den Verkauf von Druckern erheben darf. Der Bundesgerichtshof wird also demnächst wieder ein Urteil zu Gunsten der Urheberrechts-Lobby fällen und ihr den Weg ebnen, dem deutschen Verbraucher das Geld mit einer weiteren Zwangsabgabe aus der Tasche zu ziehen. Besitzer eines Druckers können mit so einem Gerät ja schließlich urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigen. Wohlgemerkt ging es in dem Verfahren vor dem EuGH ausschließlich um in Deutschland verkaufte Drucker. [ironie] Als nächstes wird die Rechtemafia noch das Druckerpapier mit einer Leermedienabgabe belegen lassen – so wie es für DVD-/CD-Rohlingen oder USB-Sticks der Fall ist.[/ironie] Druckt sich etwa irgendjemand auf seinem Tintenstrahldrucker Bücher aus? Dank antiquiertier Gesetzeslage wird den Wegelagerern die Abzocke zu einfach gemacht, die Politik ist weiter handlungsunwillig, Widerstand ist zwecklos: Der deutsche Michel wird weiter schonungslos gemolken.

Zwei Fragen hätte ich aber doch noch dazu:

  • Wenn ich nun eine Urheberrechtsabgabe auf meinen Drucker bezahle, darf ich dann damit ungestraft urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen?
  • Ich bin auch Urheber, nämlich von Texten wie diesem, wie komme ich an eine Auszahlung aus der Abgabe? Jemand KÖNNTE ja schließlich auch meinen Text ausgedruckt haben….

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